Full-Service-Garantie

Keine Reparaturkosten dank unserer Full Service Garantie - Vollkaskoversicherung inklusive! 
Unser Full-Service-Paket inkl. Reparaturgarantie deckt alle plötzlich und unvorhersehbar eingetretenen Schäden an unseren Leasingobjekten ab: Einbruchdiebstahl, Schäden durch Feuer, Wasser und Blitzschlag, Verschleiß, Abnutzung.

Im Falle der Reparatur übernimmt die MODULAT LEASING AG alle Reparaturkosten. Bei Totalschaden erhalten Sie ein gleichwertiges Neugarät unter Anrechnung einer Selbstbeteiligung.


Gerätewechsel ab den 6 Laufzeitmonat möglich!
Tauschen Sie Ihr Gerät bei Zusage gegen ein neues Modell oder einen völlig anderen Artikel der Unterhaltungselektronik.

Muss ich das Gerät später abgeben?
Sie haben die Möglichkeit Ihren Artikel nach Vertragsende zu einem Betrag von etwa einer Leasingrate zu kaufen.

Kaufoption
Als Privatkunde haben Sie die Möglichkeit Ihren Artikel nach Vertragsabschluß während der ersten 3 Monate zu kaufen und so den Vertrag zu beenden. Gewerbliche Kunden haben am Ende der Vertragslaufzeit die Möglichkeit den Artikel zu Kaufen.

Leasing ist kein Ratenkredit
Leasing bedeutet, mit der monatlichen Nutzungsgebühr nicht nur das Nutzungsrecht für den Leasinggegenstand, sondern auch eine Reparaturkostendeckung für die gesamte Vertragslaufzeit und eine mögliche Austausch-/ Erweiterungsoption schon ab den 6 Monat. Was heute modern und teuer ist, ist morgen veraltet und im Preis gefallen! Wenn Sie immer die neuesten Artikel nutzen möchten, dann ist unser Leasingangebot inkl. der Full-Service-Garantie genau das Richtige für Sie!


 Beschreibung Ihrer Full-Service Garantie für Privat (Unterlagen einsehen PDF 127 KB) 

 
Beschreibung Ihrer Full-Service Garantie für Gewerblich ((Unterlagen einsehen PDF 140 KB)

 


Die Rundum-Schutz-Bedingungen (privat)

Gegenstand des Rundum-Schutzes
Der Rundum-Schutz besteht für alle privat genutzten Objekte eines Leasingvertrages.

Abgedeckte Schäden durch den Rundum-Schutz
Unter den Rundum-Schutz fallen alle plötzlich und unvorhersehbar eintretenden
Schäden an den Leasingobjekten durch:
 Material-, Konstruktions- und Produktionsfehler
 Verschleiß und Abnutzung
 unsachgemäße Handhabung (Ausnahmen s.u.)
 Elektronikschäden (Kurzschluss, Überspannung, Induktion)
 Wasser-/Feuchtigkeitsschäden (nicht durch Leitungswasser)
 höhere Gewalt
 Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion
 Motor- und Lagerschäden
 Glaskeramik-Bruch
 Verkalkung
 Fall-/Sturzschäden (Selbstbeteiligung s.u.)
 Display-/Panelbruch (Selbstbeteiligung s.u.)
 schweren Diebstahl, Raub, Plünderung (Selbstbeteiligung s.u.)
 Einwirkung von Fremdkörpern auf Waschmaschinen und Wäschetrockner die bei der Befüllung des Objektes versehentlich nicht entfernt wurden, z. B. Münzen, Haarspangen, Haken.

Zusätzlich beteiligt sich MODULAT LEASING AG bis zu 300 EUR bei folgenden Sachverhalten:
 Wiederbeschaffung von Kleidung, die aufgrund eines Defektes einer geleasten Waschmaschine beschädigt wurden;
 Wiederbeschaffung von Kleidung, die aufgrund eines Defektes eines geleasten Wäschetrockners zerstört wurden;
 Wiederbeschaffung von Gefriergut, das aufgrund eines Defektes eines geleasten Gefrierobjektes verdorben ist;
 Schäden an Möbeln, die aufgrund eines Defektes an einem geleasten TV entstanden sind;
 Einstellarbeiten durch den Partnerhändler an TV- und/oder Haushaltstechnik.
 Einstellarbeiten sind die Programmierung bzw. die Abstimmung
der Empfangsmöglichkeit oder ein anbieterseitiger Kanalwechsel
des versicherten Gerätes. Ausgenommen sind IT-Technik,
Smartphones, Spielekonsolen.

Leistungsumfang
MODULAT LEASING AG übernimmt die Kosten für die Wiederinstandsetzung oder
Erneuerung der beschädigten Bauteile sowie die Kosten für Arbeitslohn und Transportkosten bzw. Versand (Reparaturkosten)

Wenn die Kosten zur Wiederherstellung des früheren betriebsfähigen Zustands des Leasingobjektes höher sind als der Anschaffungspreis im Neuzustand (Totalschaden) erhält der Leasingnehmer ein gleichwertiges Neuobjekt von dem Partnerhändler.

Selbstbeteiligung
Der Leasingnehmer trägt pro Schadenfall einen Anteil in Höhe von:
 15 % des Kaufpreises des Leasingobjektes, mindestens 150 EUR bei
 Totalschaden, schwerem Diebstahl, Raub oder Plünderung 50 % des Kaufpreises des Leasingobjektes bei Fall-/Sturzschäden, Display-/Panelbruch
selbst.

Leistungsausschluss
Der Rundum-Schutz gilt nicht, wenn der Leasingnehmer versucht, MODULAT LEASING AG arglistig über Tatsachen zu täuschen, die für den Grund oder für die Höhe der Leistung von Bedeutung sind. MODULAT LEASING AG ist dann von der Pflicht frei.
Nach Eintritt eines Schadens kann der Leasingnehmer und el den Rundum-Schutz für den betroffenen Leasingvertrag kündigen. Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach Auszahlung der Leistung zugehen. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären.
Nicht unter den Rundum-Schutz fallen alle nicht serienreifen Geräte; unternehmerisch genutzte Objekte; Objekte, in die keine Originalteile eingebaut wurden oder der Einbau oder die Installation nicht durch eine Fachwerkstatt durchgeführt wurde; Sonderausstattungen/Zubehör,

die/das vom Leasingnehmer nachträglich selbst angebracht wurde; Software.
Des Weiteren wird ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Leistung erbracht für Schäden, die unter die Herstellergarantie fallen (Ausnahme Insolvenz des Herstellers); Verlust; einfacher Diebstahl; Verbrauchsgüter, z. B. Batterien, Glühbirnen, Leuchtmittel, Filme, Abtastgabel eines Plattenspielers und dessen System u. ä.; Störungen, die durch
Einstellung laut Bedienungsanleitung behoben werden können; Schäden an oder durch Software, insbesondere auch aufgrund falscher Handhabung von Software oder durch falsche Installation; Schäden oder Störungen, die durch äußeres Reinigen behoben werden können; Schäden, die
aufgrund mangelnder Wartung laut Herstellerempfehlung entstehen; Schäden von geringem Ausmaß (Schönheitsfehler), die die Funktionstüchtigkeit nicht beeinträchtigen (Schrammen, Kratzer u. ä.); Schäden durch Dritte, für die diese nach dem Gesetz zum Schadenersatz verpflichtet sind. Die evtl. Differenz zwischen Neu- und Zeitwert ist jedoch versichert; Serienschäden/Rückrufaktionen; vorsätzlich oder grob fahrlässig von dem Leasingnehmer oder dem jeweiligen Partnerhändler herbeigeführte Schäden; Schäden durch nicht fachgerechten Einbau bzw. unsachgemäße Inbetriebnahme des Leasingobjektes; Schäden durch Kriegsereignisse, innere Unruhen, Verfügungen von hoher Hand, Kernenergie.

Der Leasingnehmer hat bei Vorliegen eines dieser Fälle das/die Leasingobjekt(e) unverzüglich auf seine Kosten instand zu setzen.

Verhalten und Rechte im Schadenfall
Schadenfälle, die unter den vorgenannten Rundum-Schutz fallen und voraussichtlich eine Entschädigung zur Folge haben, sind unverzüglich schriftlich MODULAT LEASING AG, Ubbenstr. 15, 30159 Hannover anzuzeigen.

Das/die beschädigte/n Leasingobjekt(e) sind einem MODULAT LEASING AG-Partnerhändler zur Überprüfung zu übergeben. Der Partnerhändler führt erforderliche Reparaturen
durch. Die Reparaturkosten reicht der Partnerhändler bei el ein.

Entschädigung für Ersatzteile wird nur geleistet, solange serienmäßig hergestellte Ersatzteile verwendet werden. Sollten im Zuge der Modellpflege und des technischen Fortschritts ursprünglich verwendete Teile nicht mehr erhältlich sein, können auch Teile gleicher Art und Güte verwendet werden. 

Schäden oder Abhandenkommen des Leasingobjektes durch schweren Diebstahl, Raub oder Plünderung hat der Leasingnehmer darüber hinaus unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. Die polizeiliche Anzeige ist zusammen mit dem vollständig ausgefüllten und vom Leasingnehmer unterschriebenen Schadensblatt unverzüglich bei MODULAT LEASING AG einzureichen. Der Leasingnehmer erhält nach Einreichung
der vollständigen Unterlagen und Prüfung und Genehmigung
durch MODULAT LEASING AG ein gleichwertiges Ersatzgerät von einem MODULAT LEASING AG-Partnerhändler, sofern der Leasingvertrag von dem Leasingnehmer ordnungsgemäß erfüllt wurde.

Der Partnerhändler reicht die Kaufrechnung

o bei schwerem Diebstahl, Raub oder Plünderung abzüglich eines Betrages von 15 % des Kaufpreises des Leasingobjektes, mindestens abzüglich 150 EUR,
o bei Fall-/Sturzschäden und Panel-/Displaybruch abzüglich eines Betrages von 50 % des Kaufpreises des Leasingobjektes, den der Leasingnehmer direkt an den Partnerhändler als Selbstbeteiligung zu zahlen hat, bei el ein.

Werden die vorstehenden Pflichten durch den Leasingnehmer verletzt, so ist MODULAT LEASING AG von ihrer Pflicht frei.

Beginn und Ende des Rundum-Schutzes
Der Rundum-Schutz beginnt mit dem gültigen Zustandekommen des Leasingvertrages und endet automatisch mit dem Ende des jeweiligen Leasingvertrages, spätestens 60 Monate nach Übergabe des Leasingobjektes.
Der Rundum-Schutz endet vorzeitig beim Einbau nicht beim Hersteller montierter, serienmäßiger Ausstattung; dies sind insbesondere technische Veränderungen.

 

Die Full-Service-Garantie-Bedingungen (gewerblich)

Gegenstand der Garantie
Das Full-Service-Garantie-Paket besteht für alle Objekte eines Leasingvertrages.
Umfang der Full-Service-Garantie
Unter die Full-Service-Garantie fallen alle plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Schäden an den Leasingobjekten wie z. B. durch:
  • Verschleiß
  • Abnutzung
  • Bedienungsfehler (Ausnahmen s.u.)
  • unsachgemäße Handhabung (Ausnahmen s.u.)
  • Überspannung, Induktion, Kurzschluss
  • Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion
  • schwerer Diebstahl, Raub oder Plünderung
  • Sabotage, Vandalismus
  • höhere Gewalt

Selbstbehalt
Der Leasingnehmer hat je Garantiefall bei Totalschaden, schwerem Diebstahl, Raub oder Plünde-rung 25 % des Barpreises pro Objekt, mindestens 250,00 EUR als Selbstbehalt zu tragen.
Bei Leasingobjekten aus dem CAR-HIFI und Navigation beträgt der Selbstbehalt abweichend bei schwerem Diebstahl, Raub oder Plünderung 50 % des Barpreises pro Objekt, mindestens EUR 250,00 EUR pro Objekt.

Verhalten und Rechte im Schadenfall
Schadenfälle, die unter die vorgenannte Full-Service-Garantie fallen und voraussichtlich eine Entschädigung zur Folge haben, sind unverzüglich schriftlich MODULAT LEASING AG, Ubbenstr. 15, 30159 Hannover anzuzeigen.

Das/die beschädigte/n Leasingobjekt(e) sind einem MODULAT LEASING AG-Partnerhändler zur Überprüfung zu übergeben. Der Partnerhändler führt erforderliche Reparaturen durch. Die Reparaturkosten reicht der Partnerhändler bei el ein.

Entschädigung für Ersatzteile wird nur geleistet, solange serienmäßig hergestellte Ersatzteile verwendet werden. Sollten im Zuge der Modellpflege und des technischen Fortschritts ursprünglich verwendete Teile nicht mehr erhältlich sein, können auch Teile gleicher Art und Güte verwendet werden.

Wenn die Kosten zur Wiederherstellung des früheren betriebsfähigen Zustands des Leasingobjektes höher sind als der Anschaffungspreis im Neuzustand (Totalschaden) erhält der Leasingnehmer ein gleichwertiges Neuobjekt von dem Partnerhändler. Der Partnerhändler reicht die Kaufrechnung abzüglich des jeweiligen Selbstbehaltes, den der Leasing-nehmer direkt an den Partnerhändler als Selbstbehalt zu zahlen hat, bei MODULAT LEASING AG ein.

Schäden oder Abhandenkommen des Leasingobjektes durch schweren Diebstahl, Raub oder Plünderung hat der Leasingnehmer darüber hinaus unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. Die polizeiliche Anzeige ist zusammen mit dem vollständig ausgefüllten und vom Leasingnehmer unterschriebenen Schadensblatt unverzüglich bei MODULAT LEASING AG einzureichen. Der Leasingnehmer erhält nach Einreichung der vollständigen Unterlagen und Prüfung und Genehmigung durch el ein gleichwertiges Ersatzgerät von einem MODULAT LEASING AG-Partnerhändler,

sofern der Leasingvertrag von dem Leasingnehmer ordnungsgemäß erfüllt wurde.

Der Partnerhändler reicht die Kaufrechnung bei schwerem Diebstahl, Raub oder Plünderung abzüglich eines Betrages von 25 % bzw. 50 % des Barpreises mindestens abzüglich EUR 250,00; den der Leasingnehmer direkt an den Partnerhändler als Selbstbehalt zu zahlen hat, bei MODULAT LEASING AG ein.

Werden die vorstehenden Pflichten durch den Leasingneh-mer verletzt, so ist MODULAT LEASING AG von ihrer Garantiepflicht frei.

Beginn und Ende der Garantiezeit
Die Full-Service-Garantie beginnt mit dem gültigen Zustandekommen des Leasingvertrages und endet automatisch mit dem Ende des jeweiligen Leasingvertrages.
Die Full-Service-Garantie endet vorzeitig beim Einbau nicht beim Hersteller montierter, serienmäßiger Ausstattung; dies sind insbesondere technische Veränderungen.

Besondere Verwirkungsgründe
Versucht der Leasingnehmer MODULAT LEASING AG arglistig über Tatsachen zu täuschen, die für den Grund oder für die Höhe der Garantieleistung von Bedeutung sind, so ist el von der Garantiepflicht frei.
Nach Eintritt eines Garantiefalls können der Leasingnehmer und MODULAT LEASING AG die Full-Service-Garantie für den betroffenen Leasingvertrag kündigen. Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach Auszahlung der Garantieleistung zugehen. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären.

Nicht unter die Garantie fallen:

  • alle nicht serienreifen Geräte;
  • Objekte, in die keine Originalteile eingebaut wurden oder der Einbau oder die Installation nicht durch eine Fachwerkstatt durchgeführt wurde
  • Sonderausstattungen/Zubehör, die/das vom Leasingnehmer nachträglich selbst angebracht wurde.
  • Software

Ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen wird keine Garantieleistung erbracht für:

  • Schäden, die unter die Herstellergarantie fallen;
  • Verlust
  • einfacher Diebstahl
  • Verbrauchsgüter, z. B. Batterien, Glühbirnen, Leuchtmittel, Filme, Abtastgabel eines Plattenspielers und dessen System u. ä.;
  • Sturzschäden;
  • Wasserschäden aufgrund von Ungeschicklichkeit;
  • Störungen, die durch Einstellung laut Bedienungsanleitung behoben werden können;
  • Schäden an oder durch Software, insbesondere auch aufgrund falscher Handha-bung von Software oder durch falsche Installation;
  • Schäden oder Störungen, die durch äußeres Reinigen behoben werden können;
  • Schäden, die aufgrund mangelnder Wartung laut Herstellerempfehlung entste-hen;
  • Schäden von geringem Ausmaß (Schönheitsfehler), die die Funktionstüchtigkeit nicht beeinträchtigen (Schrammen, Kratzer u. ä.);
  • Schäden durch Dritte, für die diese nach dem Gesetz zum Schadenersatz ver-pflichtet sind. Die evtl. Differenz zwischen Neu- und Zeitwert ist jedoch versichert;
  • Serienschäden/Rückrufaktionen;
  • vorsätzlich oder grob fahrlässig von dem Leasingnehmer oder dem jeweiligen Partnerhändler herbeigeführte Schäden;
  • Schäden durch nicht fachgerechten Einbau bzw. unsachgemäße Inbetriebnahme des Leasingobjektes;
  • Schäden durch Kriegsereignisse, innere Unruhen, Verfügungen von hoher Hand, Kernenergie.