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Full-Service-Garantie
Keine Reparaturkosten dank unserer Full Service Garantie - Vollkaskoversicherung inklusive!
Unser Full-Service-Paket inkl. Reparaturgarantie deckt alle plötzlich und unvorhersehbar eingetretenen Schäden an unseren Leasingobjekten ab: Einbruchdiebstahl, Schäden durch Feuer, Wasser und Blitzschlag, Verschleiß, Abnutzung.
Im Falle der Reparatur übernimmt die MODULAT LEASING AG alle Reparaturkosten. Bei Totalschaden erhalten Sie ein gleichwertiges Neugarät unter Anrechnung einer Selbstbeteiligung.
Gerätewechsel ab den 6 Laufzeitmonat möglich!
Tauschen Sie Ihr Gerät bei Zusage gegen ein neues Modell oder einen völlig anderen Artikel der Unterhaltungselektronik.
Muss ich das Gerät später abgeben?
Sie haben die Möglichkeit Ihren Artikel nach Vertragsende zu einem Betrag von etwa einer Leasingrate zu kaufen.
Kaufoption
Als Privatkunde haben Sie die Möglichkeit Ihren Artikel nach Vertragsabschluß während der ersten 3 Monate zu kaufen und so den Vertrag zu beenden. Gewerbliche Kunden haben am Ende der Vertragslaufzeit die Möglichkeit den Artikel zu Kaufen.
Leasing ist kein Ratenkredit
Leasing bedeutet, mit der monatlichen Nutzungsgebühr nicht nur das Nutzungsrecht für den Leasinggegenstand, sondern auch eine Reparaturkostendeckung für die gesamte Vertragslaufzeit und eine mögliche Austausch-/ Erweiterungsoption schon ab den 6 Monat. Was heute modern und teuer ist, ist morgen veraltet und im Preis gefallen! Wenn Sie immer die neuesten Artikel nutzen möchten, dann ist unser Leasingangebot inkl. der Full-Service-Garantie genau das Richtige für Sie!
Beschreibung Ihrer Full-Service Garantie für Privat (Unterlagen einsehen PDF 127 KB)
Beschreibung Ihrer Full-Service Garantie für Gewerblich ((Unterlagen einsehen PDF 140 KB)
Die Rundum-Schutz-Bedingungen (privat)
Gegenstand des Rundum-Schutzes Abgedeckte Schäden durch den Rundum-Schutz
Zusätzlich beteiligt sich MODULAT LEASING AG bis zu 300 EUR bei folgenden Sachverhalten: Leistungsumfang Selbstbeteiligung Leistungsausschluss |
die/das vom Leasingnehmer nachträglich selbst angebracht wurde; Software. Der Leasingnehmer hat bei Vorliegen eines dieser Fälle das/die Leasingobjekt(e) unverzüglich auf seine Kosten instand zu setzen. Verhalten und Rechte im Schadenfall
Das/die beschädigte/n Leasingobjekt(e) sind einem MODULAT LEASING AG-Partnerhändler zur Überprüfung zu übergeben. Der Partnerhändler führt erforderliche Reparaturen Entschädigung für Ersatzteile wird nur geleistet, solange serienmäßig hergestellte Ersatzteile verwendet werden. Sollten im Zuge der Modellpflege und des technischen Fortschritts ursprünglich verwendete Teile nicht mehr erhältlich sein, können auch Teile gleicher Art und Güte verwendet werden.
Schäden oder Abhandenkommen des Leasingobjektes durch schweren Diebstahl, Raub oder Plünderung hat der Leasingnehmer darüber hinaus unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. Die polizeiliche Anzeige ist zusammen mit dem vollständig ausgefüllten und vom Leasingnehmer unterschriebenen Schadensblatt unverzüglich bei MODULAT LEASING AG einzureichen. Der Leasingnehmer erhält nach Einreichung Der Partnerhändler reicht die Kaufrechnung
o bei schwerem Diebstahl, Raub oder Plünderung abzüglich eines Betrages von 15 % des Kaufpreises des Leasingobjektes, mindestens abzüglich 150 EUR, Werden die vorstehenden Pflichten durch den Leasingnehmer verletzt, so ist MODULAT LEASING AG von ihrer Pflicht frei. Beginn und Ende des Rundum-Schutzes |
Die Full-Service-Garantie-Bedingungen (gewerblich)
Gegenstand der Garantie Das Full-Service-Garantie-Paket besteht für alle Objekte eines Leasingvertrages. Umfang der Full-Service-Garantie Unter die Full-Service-Garantie fallen alle plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Schäden an den Leasingobjekten wie z. B. durch:
Selbstbehalt Verhalten und Rechte im Schadenfall Das/die beschädigte/n Leasingobjekt(e) sind einem MODULAT LEASING AG-Partnerhändler zur Überprüfung zu übergeben. Der Partnerhändler führt erforderliche Reparaturen durch. Die Reparaturkosten reicht der Partnerhändler bei el ein. Entschädigung für Ersatzteile wird nur geleistet, solange serienmäßig hergestellte Ersatzteile verwendet werden. Sollten im Zuge der Modellpflege und des technischen Fortschritts ursprünglich verwendete Teile nicht mehr erhältlich sein, können auch Teile gleicher Art und Güte verwendet werden. Wenn die Kosten zur Wiederherstellung des früheren betriebsfähigen Zustands des Leasingobjektes höher sind als der Anschaffungspreis im Neuzustand (Totalschaden) erhält der Leasingnehmer ein gleichwertiges Neuobjekt von dem Partnerhändler. Der Partnerhändler reicht die Kaufrechnung abzüglich des jeweiligen Selbstbehaltes, den der Leasing-nehmer direkt an den Partnerhändler als Selbstbehalt zu zahlen hat, bei MODULAT LEASING AG ein. Schäden oder Abhandenkommen des Leasingobjektes durch schweren Diebstahl, Raub oder Plünderung hat der Leasingnehmer darüber hinaus unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. Die polizeiliche Anzeige ist zusammen mit dem vollständig ausgefüllten und vom Leasingnehmer unterschriebenen Schadensblatt unverzüglich bei MODULAT LEASING AG einzureichen. Der Leasingnehmer erhält nach Einreichung der vollständigen Unterlagen und Prüfung und Genehmigung durch el ein gleichwertiges Ersatzgerät von einem MODULAT LEASING AG-Partnerhändler, | sofern der Leasingvertrag von dem Leasingnehmer ordnungsgemäß erfüllt wurde. Der Partnerhändler reicht die Kaufrechnung bei schwerem Diebstahl, Raub oder Plünderung abzüglich eines Betrages von 25 % bzw. 50 % des Barpreises mindestens abzüglich EUR 250,00; den der Leasingnehmer direkt an den Partnerhändler als Selbstbehalt zu zahlen hat, bei MODULAT LEASING AG ein. Werden die vorstehenden Pflichten durch den Leasingneh-mer verletzt, so ist MODULAT LEASING AG von ihrer Garantiepflicht frei. Beginn und Ende der Garantiezeit Besondere Verwirkungsgründe Nicht unter die Garantie fallen:
Ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen wird keine Garantieleistung erbracht für:
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